Gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ist ein Inkassobüro berechtigt, „Allgemeine Bearbeitungsgebühren“ für die Betreibung zu berechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung.
Allgemeine Bearbeitungsgebühr eines Inkassoinstitutes
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Zusammenfassung
Gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ist ein Inkassobüro berechtigt, „Allgemeine Bearbeitungsgebühren“ für die Betreibung zu berechnen. Die Höhe der Gebühren […]