Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung termingerecht nicht nach (Verzug), ist der Gläubiger berechtigt, ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag, entsprechende Verzugszinsen zu verrechnen. Haben die Vertragsparteien vertraglich keine Verzugszinsenregelung getroffen, gelten die gesetzlichen Zinsen (4 % p.a. bei Verbrauchergeschäften bzw. 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmergeschäften). Den aktuellen Basiszinssatz findet man unter www.oenb.at.
Verzugszinsen
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Zusammenfassung
Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung termingerecht nicht nach (Verzug), ist der Gläubiger berechtigt, ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag, entsprechende Verzugszinsen zu verrechnen. Haben die Vertragsparteien vertraglich keine Verzugszinsenregelung […]