Allgemeine Geschäftsbedingungen
fobi solutions GmbH

Geschäftsbereich: DEMANDA Inkasso 2.0 („DEMANDA“)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen von DEMANDA und sind Grundlage für Angebote, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen von DEMANDA. Diese AGB gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr explizit auf sie verwiesen wird.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten DEMANDA auch dann nicht, wenn DEMANDA ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widerspricht und geltend diese nur dann und insoweit, als DEMANDA ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Rangfolge: (i) schriftliche Sondervereinbarungen zwischen DEMANDA und dem Kunden, (ii) die gegenständlichen AGB, (iii) gesetzliche Bestimmungen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Registrierung durch den Kunden und die Übermittlung von Rechnungen, Angaben zur Rechnungserstellung und/oder offener Forderungen sind als Angebot an DEMANDA zu verstehen. DEMANDA steht es frei, einen Auftrag anzunehmen oder einen solchen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme der Forderungsbetreibung durch DEMANDA..
2.3. Der Kunde ist zumindest für die Dauer von 7 (sieben) Tagen an sein Angebot gemäß 2.1. gebunden und darf während dieser Zeit seine Rechnung nicht selbständig versenden oder seine offene Forderung keinem anderen Unternehmen zum Inkasso anbieten.
2.4. Ein Verstoß gegen 2.3. führt zu einem Anspruch von DEMANDA auf Ersatz des entgangenen Entgeltes. Mit Entgang der Forderungseintreibung geht ein Anspruch auf Ersatz von 30 % der einzutreibenden Forderung einher.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde überträgt DEMANDA das Recht, registrierte Rechnungen einzutreiben, sodass schuldbefreiende Zahlungen des Schuldners nur auf das Konto von DEMANDA erfolgen können.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Daten und Informationen, welche von DEMANDA zur Erstellung von Rechnungen, zum Versenden und Betreiben der Rechnung bzw. der offenen Forderung (Inkasso) benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und hochzuladen.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, nur fällige und zu Recht bestehende Forderungen zu übermitteln und die bezugnehmenden Daten, Verträge, Urkunden und sonstigen Informationen beizubringen.
3.4. Erweist sich die Forderung als nicht fällig oder besteht sie zu Unrecht, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Aufwandpauschale in Höhe von EUR 50,00 zuzüglich USt.
3.5. Der Kunde hat kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern von DEMANDA.

4. Leistungserbringung

4.1. DEMANDA verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Bearbeitung (Rechnungslegung, außergerichtliche Forderungseintreibung, Koordination gerichtlicher Forderungseintreibung, etc.) bestehender und offener Forderungen in dessen Namen und Auftrag zu übernehmen.
4.2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Übergabe der Forderung verzichtet der Kunde, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bei Vorliegen vertragswidriger Gründe bleibt unberührt. Im Falle einer berechtigten, außerordentlichen Kündigung hat DEMANDA Anspruch auf Ersatz der Barauslagen und Mahnkosten, jedoch nicht auf Ersatz eines (fiktiven) Erfolgshonorars.
4.3. Die erforderliche Dauer der Betreibung legt ausschließlich DEMANDA fest, wobei dem Prinzip eines zeitlich straffen Forderungsmanagements gefolgt wird.
4.4. DEMANDA bedient sich zur Einbringung der Forderung sämtlicher erlaubter Mittel (SMS, Anrufe, Whatsapp, Facebook, Briefe, E-Mail, persönliche Besuche, etc.). Es wird versucht, dem Kunden nach Ablauf von 7 (sieben) Wochen einen ersten Statusbericht über den Stand der Betreibung und möglicher weiterer Maßnahmen zu geben -> DEMANDA-7-Wochen-Regel.
4.5. DEMANDA gewährt eine tägliche Überweisung eingegangener Zahlungen, sofern der eingelangte Betrag EUR 100,00 (in Worten: Euro einhundert) übersteigt. Andernfalls erfolgen die Überweisungen binnen 7 (sieben) Tagen ab Zahlungseingang gegenüber dem Kunden. Zugleich erhält der Kunde einen Forderungsbericht.

5. Preise/Kosten

5.1. Die Preise und Inkassokosten sowie das Erfolgshonorar bestimmen sich nach der DEMANDA-Preisliste (Anhang ./1). Dieser Anhang stellt einen integrierenden Bestandteil dieser AGB und somit des Vertrages dar.
5.2. DEMANDA ist berechtigt, die Preise und Inkassokosten sowie das Erfolgshonorar von eingegangenen Zahlungen einzubehalten und den Restbetrag an den Kunden zu überweisen.
5.3. Für den Fall, dass der Schuldner keine Zahlungen leistet und sich die Forderung als uneinbringlich erweist, behält sich DEMANDA den Ersatz von Barauslagen vor. Diese sind binnen 7 (sieben) Tagen auf das Konto von DEMANDA zur Anweisung zu bringen.
5.4. Für den Fall, dass die Zahlung des Schuldners auf das Konto des DEMANDA Vertrauensanwaltes erfolgt, so ist der Kunde verpflichtet, den Anwalt anzuweisen, den erhaltenen Betrag auf das Konto von DEMANDA, zur Abrechnung, zu überweisen. Dies binnen 7 (sieben) Tagen.
5.5. Im Falle einer Direktzahlung an den Kunden oder dem Vorliegen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Schuldner und dem Kunden, ist der Kunde verpflichtet, DEMANDA binnen 7 (sieben) Tagen sowohl über die Höhe als auch über den Inhalt der Vereinbarung in Kenntnis zu setzen und den Nachweis hierüber zu erbringen. In diesem Fall hat DEMANDA vollen Anspruch auf Ersatz von Kosten und Erfolgsprämie.
5.6. Wird von der Beauftragung eines Anwaltes Abstand genommen, verbleibt die Forderung und die Betreibung bei DEMANDA.

6. Ersatzpflicht des Kunden

Bei (i) Rücktritt vom Vertrag durch DEMANDA, (ii) unberechtigter Weitergabe der Forderung an Dritte, (iii) Kündigung der Anwaltsvollmacht, (iv) Nichtleisten von Pauschalgebühren sowie Barauslagen, hat DEMANDA vollen Anspruch auf Ersatz von Kosten und Erfolgsprämie. Basis hierfür sind sämtliche Leistungen der DEMANDA-7-Wochen-Regel.

7. Rechnungsservice

Die Nutzung des DEMANDA-Rechnungsservices erfolgt ausschließlich unter vorheriger Bekanntgabe der Kreditkarteninformationen des Kunden und der damit einhergehenden Berechtigung für DEMANDA, aufgelaufene und vereinbarte Kosten/Beträge direkt abzubuchen.

8. Zurückbehaltung

Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, Zurückbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen bzw. mit Gegenansprüchen aufzurechnen.

9. Haftung

9.1. DEMANDA verpflichtet sich, die offenen Forderungen des Kunden rasch und gewissenhaft zu betreiben. Eine Erfolgsgarantie gibt DEMANDA nicht ab.
9.2. DEMANDA übernimmt hierbei keine – wie auch immer geartete – Haftung gegenüber dem Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die vorsätzlich durch Mitarbeiter von DEMANDA entstehen.
9.3. DEMANDA haftet zudem nicht für den Ausfall von – während des Mahnlaufes verjährender –Forderungen.

10. Rücktritt vom Vertrag

10.1. Der Kunde ist zum Vertragsrücktritt nur bei einem auf grobes Verschulden von DEMANDA zurückzuführendes Verhalten mittels eingeschriebenen Brief berechtigt.
10.2. DEMANDA ist zum sofortigen Vertragsrücktritt unbeschadet der sonstigen Regelungen dieser AGB sowie unbeschadet seiner hinausgehenden Rechte berechtigt, (i) wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Forderungsmanagements aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht gewährleistet werden kann, (ii) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, (iii) wenn ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
10.3. DEMANDA kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder die eigene Vertragserfüllung zeitlich unbegrenzt aufschieben, insbesondere wenn (i) offene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen, (ii) die offene Forderung einen bereits bestehenden Kunden von DEMANDA betrifft, (iii) wenn sonstige, den Kunden betreffende Gründe vorliegen, die die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses für DEMANDA nicht mehr zumutbar erscheinen lassen.
10.4. Dem Kunden erwachsen aus dem Rücktritt von DEMANDA keine wie auch immer gearteten Ansprüche.
10.5. Im Falle eines Rücktrittes ist DEMANDA berechtigt, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen.
10.6. Der Rücktritt von DEMANDA kann in jedem Fall auch lediglich hinsichtlich eines Teiles eines noch offenen oder überhaupt eines anderen Falles des Kunden erfolgen.

11. Gerichtsstand/anwendbares Recht

11.1. Auf sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und DEMANDA ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des internationalen Privatrechts soweit diese auf die Anwendung ausländischen Rechts verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen vor, so sind diese nicht anzuwenden.
11.2. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zu DEMANDA resultierende Streitigkeiten wird das am Sitz von DEMANDA sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. DEMANDA ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, insbesondere beim Gericht am Sitz des Kunden.
11.3. Die in den vorangehenden Bestimmungen getroffenen Regelungen gelten auch dann, wenn Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der soeben getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung entstehen.

12. Datenschutz

12.1. Die vom Kunden übermittelten und bekannt gegebenen Daten und Informationen (insb. die Übermittlung von personenbezogene Daten) werden von DEMANDA zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet. (siehe Datenschutzerklärung und DEMANDA-Datenschutzrichtlinie)
12.2. Daten, die ausschließlich den Kunden betreffen werden zudem zu dessen Betreuung sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbung und Newsletter, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet.
12.3. Der Kunde stimmt im Rahmen der Registrierung dem Speichern und dem Verarbeiten der Daten ausdrücklich zu.
12.4. DEMANDA verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben der allgemein geltenden Datenschutzgrundverordnung als auch einschlägiger, nationaler Gesetze und Vorschriften.
12.5. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit schriftlich per E-Mail an datenschutz@demanda.at oder per Brief an die Geschäftsadresse von DEMANDA widerrufen und die Bekanntgabe der Verarbeitung/Verwendung der Daten als auch deren Löschung begehren.
12.6. Im Falle eines Widerrufs der Zustimmungserklärung wird die Speicherung, Verwendung und Verarbeitung von Daten unverzüglich eingestellt.

13. Geheimhaltung

13.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm auf welche Weise und in welcher Form auch immer zur Kenntnis gelangter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von DEMANDA sowie alle den Vertragsgegenstand betreffende Informationen, egal welcher Art und welchen Inhalts, sowie den Inhalt der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung streng geheim zu halten.
13.2. Kunde ist verpflichtet, diese Geheimhaltungspflicht ausdrücklich auch auf sämtliche Mitarbeiter zu überbinden und entsprechende Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen und aufrecht zu erhalten.

14. Sonstiges

14.1. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Gliederung und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
14.2. Die nachträgliche Änderung der gegenständlichen AGB wird DEMANDA eingeräumt und ist der Kunde lediglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Die Änderungen werden Inhalt des Vertrages, wenn der Kunde nicht binnen 7 (sieben) Tagen schriftlich widerspricht.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.4. Der Kunde ist verpflichtet, DEMANDA Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wird diese Mitteilung unterlassen, gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, wenn sie an die DEMANDA zuletzt bekannt gegebene Adresse übermittelt werden.
14.5. Für den Fall der Übersetzung der gegenständlichen AGB in eine andere als die deutsche Sprache ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und bindend sowie für eine allfällige Auslegung heranzuziehen.

So erreichen Sie uns

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DEMANDA Inkasso 2.0
Steinsiedlung 11, 4222 St. Georgen an der Gusen
Österreich

Tel.: +43 720 881097
E-Mail: office@demanda.at
Website: www.demanda.at

Wichtige Dokumente

Im Folgenden finden Sie druckbare Versionen der AGB und Preisliste.