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DEMANDA – Kostentransparenz

DEMANDA steht für volle Transparenz – auch bei Ihren Kosten. Aus diesem Grund legen wir unsere Gebühren und die Art unserer Abrechnung offen.

  • DEMANDA verrechnet keine Auftragsgebühr – keine Kostenfalle bei Beauftragung
  • DEMANDA verzichtet auf die Abtretung von Verzugszinsen
  • DEMANDA verzichtet auf Erfolgshonorar bei Forderungen unter EUR 100,00 (inklusive USt)
  • DEMANDA verrechnet bei Uneinbringlichkeit Ihrer Forderung nur die Barauslagen (siehe Punkt 1.6. der Preisliste, Porto, etc.) – maximal jedoch EUR 25,00
  • DEMANDA verrechnet nur für den Fall, dass die Forderung nicht zu Recht besteht, eine Aufwandspauschale von EUR 50,00 zuzüglich USt.

Nachdem Sie sich erfolgreich registriert, Ihre Forderung einfach und unkompliziert auf dem Portal („virtueller Schreibtisch“) hochgeladen haben und DEMANDA Ihren Fall annimmt, beginnt der Mahnlauf. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten treffen sodann Ihren Schuldner.

Gesetzliche Regelungen

Unsere Preise orientieren sich an den zulässigen Höchstsätzen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (StF:BGBl. Nr. 141/1996); diese sind indexiert (siehe § 4 Abs 2); Stand Juli/2019. Zahlungseingänge werden von DEMANDA auf die angefallenen Mahn- und Inkassokosten angerechnet und entsprechend ihrer Höhe in Abzug gebracht. Das vereinbarte Erfolgshonorar wird vom übrigen Kapitalbetrag (zuzüglich Verzugszinsen) berechnet und einbehalten. Die erfolgreich eingebrachte Restsumme wird Ihrem Konto sodann unverzüglich gutgeschrieben.

Beispiel

Ihre Forderung beträgt EUR 150,00 zuzüglich EUR 15,00 an Verzugszinsen, die Sie Ihrem Schuldner verrechnen. Es sind durch unser Einschreiten Mahnkosten in Höhe von EUR 49,94 angefallen (erste Mahnung EUR 22,70 plus zweite Mahnung EUR 27,24). Nach der zweiten Mahnung zahlt Ihr Schuldner den aushaftenden Betrag in der Höhe von EUR 219,94. Von diesen EUR 219,94 werden die EUR 49,94 (Kosten für erste und zweite Mahnung) und das Erfolgshonorar in Höhe von EUR 24,75 (Erfolgshonorar in der Höhe von 15 % von EUR 150,00 plus EUR 15,00) – sohin EUR 55,75 – in Abzug gebracht. Sie erhalten EUR 145,25 ausbezahlt.

Variante

Bezahlt der Schuldner lediglich den Kapitalbetrag in Höhe von EUR 150,00, werden EUR 49,94 (Mahnkosten) und EUR 24,75 (Erfolgshonorar in der Höhe von 15 % von EUR 150,00 plus EUR 15,00) abgezogen und Ihnen EUR 75,31 zur Anweisung gebracht. Es besteht weiterhin eine offene Forderung des Schuldners in Höhe von EUR 46,00, die wir mit Ihrer Absprache gerne weiter betreiben.

Leistungsverrechnung

ACHTUNG: DEMANDA erbringt Inkassodienstleistungen für den Gläubiger. Vertragspartner sind somit Sie. Aus diesem Grund werden die Leistungen auch am Ende des Tages Ihnen verrechnet (Zahlung jedoch durch das Einbehalten von Schuldnerzahlungen).

Nicht vergessen – bei Uneinbringlichkeit zahlen Sie nur die Barauslagen und werden auch nur diese verrechnet!